Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Die Frage ist nun, was mit den bereits in den Bundeshaushalt eingestellten Mitteln geschieht. Wohin mit der Milliarde? titelt das Domradio die Überschrift des Interviews, in dem ich Frage und Antwort zum Thema Betreuungsgeld stehe. Hier im Blog gibt es nun noch ein paar Hintergrundinformationen.
Die verbandliche Caritas hat die Einführung des Betreuungsgeldes kritisch begleitet und von Beginn an die Position vertreten: Alle Familien brauchen Förderung.
Die zentralen Knackpunkte sah die Caritas in der fehlenden Wahlfreiheit und in der Benachteiligung von Arbeitslosengeld II Beziehenden, denen das Betreuungsgeld auf die Leistung angerechnet wurde. Das Betreuungsgeld hat von Armut gefährdete Menschen benachteiligt, während betuchte Familien sich ihre privaten Betreuungsformen über das Geld finanzieren konnten.
Der Diözesan-Caritasverband im Erzbistum Köln e.V. hat sich damals für eine Zusammenführung von Elterngeld und Betreuungsgeld nach einem bestimmten Rechenmodell ausgesprochen, das im Interview angesprochen und hier näher erläutert wird. Familien sollten die Wahlfreiheit haben und die Familiengründung nicht als Armutsrisiko sehen, das sind uns wichtige Kriterien bei diesen Überlegungen gewesen.
Also lautet unser Fazit: Betreuungsgeld, nein danke. Auskömmliche Familienförderung, ja bitte!
Eine interessante Seite für Familien findet ihr übrigens auch auf Caritas.de