Was die soziale Arbeit in Deutschland auszeichnet.

Hier im Blog geht es um den digitalen Wandel in der sozialen Arbeit. Um Veränderung, soziale Innovationen und Kulturwandel.

Da klingen Namen wie Wärmestuben, Armenküchen und Fürsorge vergleichsweise altmodisch.

Für den Menschen, der frierend auf der Straße lebt, aber nicht.

Für den jungen Flüchtling ohne Eltern auch nicht.

Für den Menschen, dessen Schulden ihm über den Kopf wachsen, nicht.

Für sie bedeuten sie das, was sie brauchen: Wärme, Beheimatung, Verständnis.

Viele wissen nicht, dass die Hilfen der sozialen Dienste, die soziale Marktwirtschaft in Deutschland auszeichnen.

Daher ein kurzer Blick in die Geschichte.

Die großen Social Entrepreneure des 19. Jahrhunderts

„Der Wunsch, als Social Entrepreneur aktiv zu werden, gründet sich nicht in den Unterstützungsmöglichkeiten, sondern vielmehr in dem wachsenden Bewusstsein für gesellschaftliche Missstände und das persönliche Bedürfnis nach sozialer Veränderung und sinngebender Beschäftigung.“ (Fachartikel Social Entrepreneurschip)

Es waren damals wie heute jung-dynamische Persönlichkeiten wie beispielsweise Lorenz Werthmann, der Gründer des Deutschen Caritasverbandes, die Vereine gründeten, um der Not begegnen zu können.

Was den Jungunternehmern damals gelungen ist, ist die Verknüpfung der sozialen Arbeit mit der Sozialgesetzgebung und der Verankerung in der Verfassung.

Dieses Modell kennt in Europa kein anderes Land in einer vergleichbaren Form. Es ist ein Garant für sozialen Frieden, für hohe Qualität und eine vergleichsweise geringe Armutsquote.

Katholische Sozialpolitiker fanden sich Ende des 19. Jahrhunderts zusammen und waren der festen Überzeugung, dass man für „Saisonarbeiter, Seeleute, Tippelbrüder, Trinker, Körper- und geistig behinderte Menschen, Geschlechtskranke ebenso wie für Kindergärten, Fürsorgeerziehung, Mädchenschutz, Krankenpflege und Frauenfragen“ (Geschichte der Caritas) dringend etwas tun müsse.

„Diese organisatorische Zusammenfassung von privaten Einzelhilfen geschah in einer Zeit, die auch geprägt war durch Massennotstände und Kriege, vor allem aber durch die negativen sozialen Folgen der ersten Industrialisierungsphase. In dieser Zeit entwickelte sich die staatliche Armenpflege (kein Rechtsanspruch) hin zur Fürsorge (gesetzlich geregelt). Die Freie Wohlfahrtspflege trug in erheblichem Maße zur Herausbildung eines demokratischen Gesellschaftsbewusstseins bei. In der Weimarer Verfassungswirklichkeit ist folgerichtig die Freie Wohlfahrtspflege Grundbestandteil freiheitlicher Sozialordnung.“ (aus: Geschichte der Freien Wohlfahrtspflege)

Grundlegender Baustein ist hierbei das Subsidiaritätsprinzip (Artikel 23 GG), das zentrales Element und Garant des ordnungspolitischen Konzepts der sozialen Marktwirtschaft ist.

Es trug uns durch die Wiedervereinigung, durch die Wirtschafts- und Finanzkrise und durch die Flüchtlingszuwanderung. Die soliden Strukturen der freien Träger mit ihrer Personalkontinuität leisteten hier einen wesentlichen Beitrag.

Im Artikel 23 des Grundgesetzes ist nicht nur das Subsidiaritätsprinzip verankert, sondern auch der ausdrückliche Wille, in der Europäischen Union darauf hinzu wirken, dass diese Standards dort auch Anwendung finden. Dafür setzen sich Caritas und andere Verbände der Freien Wohlfahrtspflege ein, in dem sie europaweit für das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis werben.

Die soziale Arbeit wird sich verändern, wandeln, weiter entwickeln.

So wie sie es schon immer getan hat.

Schon seit mehr als 100 Jahren.

Neue Ideen, Formen und Techniken tun da gut. Sie werden sie inspirieren und

nötige Veränderungen beschleunigen.

Die verfassungsrechtliche Verankerung darf dabei nicht verloren gehen. Sie ist eine wesentliche Säule unserer Demokratie.

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