Wie das Bundesteilhabegesetz die soziale Arbeit gerade auf den Kopf stellen.

Die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 beschlossen wurden, setzen eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung voraus.

Um die in der Konvention beschlossenen Grundsätze in Deutschland umzusetzen, hat die Bundesregierung am 29.12.2016 das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Das Ausführungsgesetz in NRW wurde am 11. Juli 2018 verabschiedet.

Im gleichen Zeitraum, seit der Einführung des ersten Smartphones im Januar 2007, halten neue Technologien beschleunigt Einzug in unseren Alltag und damit in die soziale Arbeit insgesamt, sei es, dass sie von Klient/innen genutzt werden oder, dass sie die Arbeit erleichtern, unterstützen, verändern.

Angebote reichen von Sensoren in Wohngemeinschaften für an Demenz erkrankte Menschen bis hin zu Online- und Chatberatungsangeboten im Netz.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Im Mittelpunkt steht der Mensch, aber anders.

Die UN-Behindertenrechtskonvention und in ihrer Umsetzung das Bundesteilhabegesetz stellen den Menschen in den Mittelpunkt. Das, so werden viele jetzt behaupten, hat die soziale Arbeit doch schon immer getan.

Ja, aber anders.

Bisher ist die Behindertenhilfe wie die soziale Arbeit insgesamt noch stark von einem Fürsorgegedanken geprägt. Diese Grundhaltung ist auch die Motivation für viele Studierende der sozialen Arbeit. Das ändert sich gerade.

Im Mittelpunkt steht fortan nachwievor der Mensch. Aber anders. Als Anwender, Nutzer, Kunde der sozialen Arbeit.

Diese Blickrichtung wurde bereits Mitte der 2000er im Zuge der Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik versucht. Angelehnt an die englische JobCenterphilosophie und den damit verbundenen Dienstleistungsgedanken wurde erstmalig ein Kundenbegriff in der sozialen Arbeit eingeführt, der in Deutschland kläglich gescheitert ist.

Weder die öffentliche Hand noch die Träger der sozialen Arbeit waren bereit, der neuen Philosophie in ihrer ganzen Tragweite zu folgen.

Die Methoden der digitalen Transformation wie beispielsweise  Scrum stellen ebenfalls den Anwender und damit den Menschen in den Mittelpunkt.

Diesmal muss uns der Wandel gelingen.

Was Führungskräfte können müssen.

Sowohl die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes als auch die Anforderungen des digitalen Wandels lösen Irritationen bis hin zu Ängsten bei Führungskräften auf allen Ebenen aus. Denn es ist nicht im Detail genau vorhersehbar, was zukünftig an Anforderungen zu erfüllen ist und welche Veränderungen genau bevorstehen.

Gerade aber die Behindertenhilfe wie einige andere Felder der sozialen Arbeit gleichermaßen hatte bisher die komfortable Ausgangssituation, dass die Systeme geordnet, die Finanzierungsströme geregelt und die Abläufe hierarchisch sortiert waren.

Veränderungen zu managen, bedeutet vor allem diejenigen mitzunehmen, die es betrifft. Das ist kein leichtes Unterfangen, weil weder die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes noch die Auswirkungen des digitalen Wandels in Gänze zu überblicken sind.

Hinzu kommt, dass auch die Führungskräfte betroffen sind, das heißt, sie müssen die Notwendigkeit der Organisations- und Kulturveränderung nicht nur erkennen, sondern selbst reflektiert auch auf sich anwenden, umsetzen und ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen, den Organisations- und Kulturwandel zu meistern.

Aktuell konzentrieren sich viele Führungskräfte noch auf die technischen und technologischen Lösungen wie im Bundesteilhabegesetz die neue Finanzierungssystematik und die damit verbundene Förderplanung, Fördergewährung und Fördererfüllung. Im Kontext des digitalen Wandels prüfen sie effiziente Softwarelösungen und Hardwaremodelle.

Die Veränderungen werden tiefgreifend sein und Neuerungen auf allen Ebenen bedeuten.

Das Anforderungsprofil an die Führungskräfte ist daher:

  • Bereitschaft zu Organisations- und Kulturveränderung
  • Transparenz
  • Agilität und Flexibilität
  • Veränderungsfähigkeit
  • offen für Innovationen
  • Veränderungsprozesse managen
  • Menschen mitnehmen
  • gute Kommunikationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur Selbstreflexion

Wohlfahrt muss sich neu erfinden.

Das Bundesteihabegesetz bietet aufgrund seiner deutlich besseren Ausstattung hier die Möglichkeit ein echter Vorreiter in Sachen neue Wohlfahrt zu leisten. Der technologische Wandel wird keine Rücksicht auf Veränderungsresistenz legen. Organisationen, die nicht fähig sind, den Wandel zu managen, werden zukünftig keine Abnehmer/innen mehr haben und vom Markt verschwinden. Neue Organisationsformen und -typen werden an ihre Stelle treten.

  • Entsäult statt versäult
  • Offene Strukturen
  • Synergien zwischen den Geschäftsbereichen
  • Experimentierräume
  • flache Hierarchien
  • Neue Kooperationen
  • Social Entrepreneure

Auch und gerade die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sind von diesen Veränderungen betroffen, denn ihre Aufgabe ist es, die Veränderungsprozesse ihrer Mitglieder zu begleiten und auch selbst in einer ähnlich agilen und flexiblen Weise den Wandel zu gestalten.

Beide Entwicklungen bedeuten einen Paradigmenwechsel für die soziale Arbeit. Das hat Auswirkungen auf Organisations- und Personalentwicklungskonzepte, auf Führungs- und Hierarchiefragen sowie auf Organisationsstrukturen, -prozesse und -kulturen.

Letztlich werden die Notwendigkeiten der Veränderung Wohlfahrt transformieren und neue Organisationstypen schaffen, die neue Qualifikationen und Kompetenzen der Fach- und Führungskräfte erfordern.

Zum Weiterlesen:

BTHG und Führung: Die Mitarbeitenden qualifizieren, die Organisation entwickeln

Digitale Transformation 

Ein Kommentar zu “Wie das Bundesteilhabegesetz die soziale Arbeit gerade auf den Kopf stellen.

  1. Liebe Frau Depew!
    Vielen Dank für diesen motivierenden Artikel.
    Es ist schon seltsam, dass wir als Christen unsere Kirche davon überzeugen müssen, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Wir gehen bei Planungen vom Budget und Planstellen aus und nehmen uns selten bis gar nicht die Zeit, das Alltagsgeschäft, das uns betriebsblind gemacht hat, einmal zu vergessen und auf Entwicklungen und Ideen, auch auf Notwendigkeiten und Nöte zu schauen. Insbesondere im sozialen Bereich sollte es möglich sein, auf Augenhöhe zu agieren.
    Gut, dass Sie bereits mit neuen Wegen begonnen haben.
    Für Ihre Arbeit wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
    Mit freundlichem Gruß,
    Dorothee Janssen

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